Rechtsprechung
BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Abfindungshöhe - Gehaltserhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Schaden-/Aufwendungsersatz - Bonuszahlung - Beförderung - Ehrschutzanträge
- rechtsprechung-im-internet.de
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Abfindungshöhe - Gehaltserhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Schaden-/Aufwendungsersatz - Bonuszahlung - Beförderung - Ehrschutzanträge
- IWW
- Wolters Kluwer
Eingeschränkte Überprüfung der Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts in der Revisionsinstanz; Unzulässigkeit einer Stufenklage; Bestimmtheitsanforderungen an einen Ehrschutzantrag in Form der Widerrufsklage
- rewis.io
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Abfindungshöhe - Gehaltserhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Schaden-/Aufwendungsersatz - Bonuszahlung - Beförderung - Ehrschutzanträge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Abfindungshöhe; Gehaltserhöhung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Schaden-/Aufwendungsersatz; Bonuszahlung; Beförderung; Ehrschutzanträge
- rechtsportal.de
Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Abfindungshöhe; Gehaltserhöhung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Schaden-/Aufwendungsersatz; Bonuszahlung; Beförderung; Ehrschutzanträge
- datenbank.nwb.de
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Abfindungshöhe - Gehaltserhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Schaden-/Aufwendungsersatz - Bonuszahlung - Beförderung - Ehrschutzanträge
Sonstiges
- Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 KSchG; Widerruf von im Verlauf des Rechtsstreits aufgestellten Behauptungen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04
Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte …
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Doch gilt dies mangels redlichen Handelns des sich Äußernden nicht, wenn die betreffenden Behauptungen - was die Klägerin in den Vorinstanzen nicht von vornherein unschlüssig behauptet und das Berufungsgericht dementsprechend ausdrücklich offengelassen hat - wissentlich unwahr erfolgen (vgl. BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 - Rn. 18; BGH 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11 - Rn. 14; 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07 - Rn. 17) . - BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Für das Bestehen des Widerrufsanspruchs könnte es zum einen eine Rolle spielen, ob die durch die Behauptung ausgelöste Störung fortbesteht (vgl. BGH 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14 - Rn. 13, BGHZ 206, 289) oder es der Klägerin allein darum geht, die Beklagte ins Unrecht gesetzt zu sehen (vgl. BGH 14. Juni 1977 - VI ZR 111/75 - zu I 2 der Gründe, BGHZ 69, 181) , wohin auch die derzeitige, über die tatsächlichen Adressaten der inkriminierten Behauptungen (weit) hinausgehende Antragsfassung deuten könnte. - BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Unter diesen Umständen kann sich der Erklärende auch nicht auf die Wahrnehmung von Rechten iSv. § 193 StGB berufen (vgl. BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 aE der Gründe) .
- BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung …
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Doch gilt dies mangels redlichen Handelns des sich Äußernden nicht, wenn die betreffenden Behauptungen - was die Klägerin in den Vorinstanzen nicht von vornherein unschlüssig behauptet und das Berufungsgericht dementsprechend ausdrücklich offengelassen hat - wissentlich unwahr erfolgen (vgl. BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 - Rn. 18; BGH 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11 - Rn. 14; 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07 - Rn. 17) . - BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11
Äußerungen im Gerichtsverfahren
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Doch gilt dies mangels redlichen Handelns des sich Äußernden nicht, wenn die betreffenden Behauptungen - was die Klägerin in den Vorinstanzen nicht von vornherein unschlüssig behauptet und das Berufungsgericht dementsprechend ausdrücklich offengelassen hat - wissentlich unwahr erfolgen (vgl. BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 - Rn. 18; BGH 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11 - Rn. 14; 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07 - Rn. 17) . - BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
Betriebsverfassungsrecht - Versetzung
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Die Klage dürfte indes als Globalantrag (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 22, BAGE 172, 292) insgesamt abzuweisen sein, wenn die Klägerin gegenüber nur einem der von ihr benannten Adressaten den Widerruf schon deshalb nicht verlangen könnte, weil ihm die inkriminierten Äußerungen nicht zur Kenntnis gelangt sind. - BGH, 14.11.2017 - VI ZR 534/15
Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung …
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Doch wäre diese Vermutung als widerlegt anzusehen, wenn die Beeinträchtigung durch eine einmalige Sondersituation veranlasst gewesen sein und eine Wiederholung fernliegen sollte (vgl. BGH 27. April 2021 - VI ZR 166/19 - Rn. 23; 14. November 2017 - VI ZR 534/15 - Rn. 17) . - BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19
Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen …
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Doch wäre diese Vermutung als widerlegt anzusehen, wenn die Beeinträchtigung durch eine einmalige Sondersituation veranlasst gewesen sein und eine Wiederholung fernliegen sollte (vgl. BGH 27. April 2021 - VI ZR 166/19 - Rn. 23; 14. November 2017 - VI ZR 534/15 - Rn. 17) . - BGH, 17.02.1987 - VI ZR 77/86
Substantiierungspflicht bei behauptetem Insiderwissen; Widerruf teilweise …
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Zum anderen könnte die Klägerin nicht den vollständigen Widerruf der betreffenden Äußerungen verlangen, sondern lediglich eine Richtigstellung, wenn die Behauptungen nur zum Teil unwahr sein sollten (vgl. BGH 17. Februar 1987 - VI ZR 77/86 - zu II 1 c der Gründe) . - BGH, 14.06.1977 - VI ZR 111/75
Heimstättengemeinschaft
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Für das Bestehen des Widerrufsanspruchs könnte es zum einen eine Rolle spielen, ob die durch die Behauptung ausgelöste Störung fortbesteht (vgl. BGH 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14 - Rn. 13, BGHZ 206, 289) oder es der Klägerin allein darum geht, die Beklagte ins Unrecht gesetzt zu sehen (vgl. BGH 14. Juni 1977 - VI ZR 111/75 - zu I 2 der Gründe, BGHZ 69, 181) , wohin auch die derzeitige, über die tatsächlichen Adressaten der inkriminierten Behauptungen (weit) hinausgehende Antragsfassung deuten könnte. - BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21
Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot …
- BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 11/19
Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung - Stufenklage - Bonus
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11
Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot
- BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …
- BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 5/22
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Berufungsinstanz - Maßregelungsverbot - …
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
- BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22
Anteiliger Bonusanspruch - Ausscheiden in Anwendung eines Rahmensozialplans - …
- BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag